
Kanzlei Versicherungsrecht | Wirtschaftsstrafrecht Hamburg

Willkommen
Sie suchen qualifizierten juristischen Beistand?
Avanas Legal – Ihre spezialisierten Anwälte für Versicherungs- und Bankrecht. Kämpfen Sie nicht allein. Wir holen Ihnen das Geld zurück, das Ihnen zusteht.
Kernkompetenzen
Unsere Kernkompetenzen im Detail

Berufsunfähigkeitsversicherung
Die BU-Versicherung zahlt oft erst nach anwaltlichem Druck. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, bei Ablehnung und bei der Durchsetzung Ihrer monatlichen Rente. Lassen Sie sich nicht abspeisen.

Hausrat- & Wohngebäudeversicherung
Nach einem Wasser-, Sturm- oder Brandschaden kürzen Versicherer gerne die Leistungen. Wir sorgen dafür, dass der Schaden vollständig und fair reguliert wird.

Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko)
Ob Totalschaden, Reparaturkosten oder Nutzungsausfall – wir setzen Ihre Ansprüche aus dem Kaskovertrag nach einem Unfall konsequent durch.

Vorfälligkeitsentschädigung
Viele Banken berechnen eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung. Wir prüfen die Berechnung Ihrer Bank und fordern zu viel gezahlte Beträge für Sie zurück. Oft sparen unsere Mandanten Tausende von Euro.
Fachanwälte für Sie
Unsere Anwälte sind auf die Bereiche Berufsunfähigkeit, Sachversicherungen und Bankrecht spezialisiert. Sie profitieren von maximaler Expertise.
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen Ihren Fall und Ihre Erfolgschancen in einem ersten Gespräch völlig kostenlos. Sie gehen kein Risiko ein.
Starke Erfolgsbilanz
Wir haben bereits hunderten Mandanten geholfen, ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Sehen Sie sich unsere Bewertungen an.
Kein Stress für Sie
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite. Sie können sich zurücklehnen, während wir für Ihr Recht kämpfen.

Faq
Was macht ein Fachanwalt im Versicherungsrecht?
Fachanwälte im Versicherungsrecht setzen versicherungsvertragliche Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherung außergerichtlich oder gerichtlich durch. Häufige Streitpunkte sind hierbei die Leistungsablehnung durch den Versicherung im Leistungsfall oder die Ablehnung des Abschlusses des Versicherungsvertrages
Welche Punkte sollten Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag vor der Unterschrift besonders beachten?
Versicherer sind verpflichtet, den Versicherer vor den Fragen im Antrag auf die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und bei einer etwaigen Verletzung der Obliegenheiten darauf hinzuweisen, welche Rechtsfolgen eintreten können (Leistungsausschluss, Kündigung, Anfechtung des Vertrages). Bei Gesundheitsfragen im Bereich Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Unfall oder Lebensversicherung sollten Gesundheitsfragen nicht ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt beantwortet werden. Am elegantesten agiert der Versicherungsnehmer, wenn er alle vorhandenen Patientenunterlagen der Versicherung mit dem Antrag übergibt und somit im Leistungsfall der Versicherung bereits frühzeitig den Wind aus den Segeln nimmt.
Welche Folgen haben unrichtige Angaben im Versicherungsantrag
Bei Vertragsabschluss ist der Versicherungsnehmer gehalten, alle Angaben, die verlangt werden, wahr und vollständig zu machen. Wenn der Versicherungsnehmer im Bereich der Personenversicherung wie oben beschrieben, falsche Angaben macht und der Versicherer im Rahmen seiner Leistungsprüfung gem. § 14 VVG die notwendigen Erhebungen trifft und hierbei feststellt, dass unwahre Angaben im Antrag gemacht worden ist, wird der Versicherer den Vertrag kündigen und anfechten. Zugleich wird der Versicherer die Leistung wegen falscher Angaben ablehnen.
Was ist zu tun, sobald der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist?
Der Versicherungsnehmer kauft sich beim Versicherer die Abdeckung eines unköperlichen Risikos ein. Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, muss der Versicherungsnehmer die Versicherungsprämie, je nachdem wie die Vereinbarung getroffen ist, entrichten. Zahlt der Versicherungsnehmer die verinbarte Prämie nicht, kann der Versicherer kündigen und im Schadenfall die Leistung ablehnen, wenn der Versicherung zuvor gem. § 38 VVG den Versicherungskunden hierauf hingewiesen und qualifiziert gemahnt hat.
Was soll der Versicherungsnehmer tun, wenn die Versicherung die Leistung ablehnt?
Unterstellt, die Versicherung hat vom Versicherungsnehmer alle notwendigen Erhebungen getroffen und die Versicherung deckt das entsprechende Risiko ab, kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer zunächst einnert werden, per Brief oder Email. Sollte eine Reaktion ausbleiben, kann eine Vorstandsbeschwerde eingereicht werden und ebenso eine Beschwerde bei der Bundesaufsicht für Finanzen. Sollte es bei diesem Verhalten bleiben, sollte der Versicherungsnehmer auf jeden Fall einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren. Das Versicherungsrecht ist originäere Spezialmaterie, die nicht Fachanwälte im Zweifel nicht beherrschen.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern
• Unverbindlich & diskret
• Schnelle Rückmeldung
• Bundesweit tätig

Kontakt
Warten Sie nicht länger! Handeln Sie jetzt.
Jeder Tag, den Sie warten, kann Sie Geld kosten. Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose und unverbindliche anwaltliche Erstberatung. Füllen Sie unser Formular aus oder rufen Sie uns an. Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Dies ist für Sie absolut kostenlos und unverbindlich.
Oder rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 22851820
AnrufenWir kämpfen für Sie: Nach Ihrer Beauftragung übernehmen wir alles Weitere. Wir verhandeln mit der Gegenseite und setzen Ihre Ansprüche – wenn nötig auch vor Gericht – durch.